Teichordnung
- Das Angeln ist nur mit gültigem Fischereischein gestattet.
- Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
- Das Angeln ist pro Person mit 2 Handangeln (Ruten) mit je einen Einzelhaken ausgestattet erlaubt.
- In der Ruhezone darf nicht geangelt werden!!
- Probleme beim Angelvorgang sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
- Ein friedliches Miteinander ist allgemein erwünscht.
- Gehakte Fische sind mithilfe eines Unterfangkeschers schonend dem Wasser zu entnehmen.
- Fangfähige Fische sind unverzüglich nach dem Landen zu betäuben und danach Waidgerecht zu töten. Das Entfernen des Angelhakens darf nicht vor dem betäuben bzw. töten erfolgen.
- Lebendhälterung geangelter Fische (Setzkescher) ist untersagt. Fische sind als Lebensmittel zu behandeln, somit ist das Mitführen einer Kühlbox (oder ähnliches) zum sauberen lagern der geangelten Fische Pflicht.
- Die Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung sind einzuhalten.
- Platzwechsel ist erlaubt allerdings nur mit komplett-Umzug. Es dürfen keine Angelruten unbeaufsichtigt im Wasser gelassen werden.
- Bitte hinterlassen Sie stets den Angelplatz sauber.
Petri,
Ihr Angelzentrum-Wiehl Team